Die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl muss in ganz Österreich wiederholt werden

Wahlanfechtung: Höchstgericht ordnet die österreichweite Wiederholung der Stichwahl an.

 Der Stabdart online

https://derstandard.at/jetzt/livebericht/2000040171600/praesidentschaftswahl-hoechstgericht-gibt-entscheidung-bekannt

Wien – Die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl muss in ganz Österreich wiederholt werden. Das hat Gerhart Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, am Freitag bekanntgegeben. Das Höchstgericht gibt somit der Anfechtung der FPÖ statt. Entscheidend für die Aufhebung waren Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken. Wie Holzinger in seiner Urteilsbegründung ausführte, wurden in diesen Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet. Holzinger betonte, dass damit Rechtsvorschriften verletzt wurden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet sind.“ Der VfGH  (Verfassungsgerichtshof) hält aber ausdrücklich fest, dass kein Zeuge Manipulationen wahrgenommen hat“, sagt Holzinger. Nur die Briefwahl zu wiederholen sie nicht möglich. Ein eigener Wahlkreis für Briefwähler sei nicht vorgesehen, eine Beschränkung auf Briefwähler sei daher nicht möglich. Auch eine teilweise Wiederholung in einzelnen Bezirken komme nicht in Betracht, weil ja Wähler auch in anderen Bezirken ihre Wahlkarte abgeben können als in ihrem Stimmbezirk

In 14 von 20 untersuchten Bezirken sei bei der Ermittlung des Ergebnisses gegen §14 und den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen worden.(…)

77926 Stimmen seien in den aufgezählten Bezirken betroffen – das sei mehr als die Differenz zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen. Daher seien sie rein quantitativ von Einfluss.“

Maria Sterkl