Nach 7.515 Schulabmeldungen: ÖVP und Grüne erschweren häuslichen Unterricht

Den Pflichtschulen laufen die Schüler weg. Also war es eine Frage der Zeit, wann ÖVP und Grüne als Antwort darauf den Zugang zum häuslichen Unterricht erschweren werden. Heute, Dienstag, war es soweit: Ohne Begutachtung und ohne öffentliche Diskussion wurden im Unterrichtsausschuss des Parlaments neue Schranken für den Unterricht zuhause eingebaut.

Reflexionsgespräch mit Drohung verbunden

Neu ist:

Die Anmeldefrist von vor Beginn des Unterrichtsjahres wurde auf Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres vorverlegt. Plötzlich muss auch Name, Geburtsdatum und Anschrift jener Person bekannt zu geben werden, welche das Kind voraussichtlich führend unterrichten wird. Man fragt sich, wozu? Kommt vielleicht die Nehammer-Polizei zur Kontrolle vorbei?

Im Gesetz verankert wurde auch ein so genanntes Reflexionsgespräch über den Leistungsstand bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Semesterferien. Im Grunde nichts Schlechtes, wäre das nicht mit einer Drohung verbunden:

Treten Umstände hervor, die eine Gefährdung des Kindeswohls befürchten lassen, so sind, wenn nicht gemäß § 78 der Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631/1975 vorzugehen ist, die Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung oder die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren.

FPÖ und SPÖ gegen Antrag der Regierung

FPÖ und SPÖ stimmten gegen diesen Antrag von Schwarz-Grün. Interessant: Auch die „liberalen“ Neos haben dem erschwerten Zugang zum häuslichen Unterricht, wie von ÖVP und Grünen vorgeschlagen, zugestimmt.

Schulabmeldungen in Österreich verdreifacht

Währen der Corona-Krise haben sich die Schulabmeldungen in Österreich verdreifacht. Insgesamt 7.515 Kinder bis zur neunten Schulstufe sind damit im Schuljahr 2021/22 in häuslichem Unterricht. Das geht aus Zahlen des Bildungsministeriums hervor. Im Vorjahr waren es rund 2.600, in den Jahren zuvor jeweils etwa 2.400.

.https://www.unzensuriert.at/content/139103-nach-7515-abmeldungen-oevp-und-gruene-erschweren-zugang-zum-haeuslichen-unterricht/

In Österreich gibt es KEINE Schulpflicht – nur eine Unterrichtspflicht !

Weil Schulabmeldungen explodieren

Fake-News der Behörde: Schulpflicht statt Recht auf Hausunterricht

In OÖ haben sich die Schulabmeldungen im Vergleich zum Vorjahr bereits mehr als verdoppelt, in Salzburg vervierfacht. Ein Trend, der auch in anderen Bundesländern zu beobachten ist. Trotz medialer Hetzkampagne und behördlicher Schikanen bestehen Mut-Eltern auf ihr Grundrecht, das im Staatsgrundgesetz festgeschrieben ist.

3.600 Schulabmeldungen wurden in Österreich laut ORF schon bewilligt, auf 6.000 könnte die Zahl noch anwachsen, wird geschätzt. Ein Hauptgrund für die explodierenden Schulabmeldungen sind wohl die quälenden Maßnahmen, die den Schulkindern ab Herbst wieder bevorstehen. Heinz Faßmanns „Vier-Punkte-Plan“, der dafür sorgt, dass Ungeimpfte künftig diskriminiert und höchstwahrscheinlich auch gemobbt werden, aber auch Vorstöße wie der des Gmünder Bezirkshauptmannes, Schüler künftig mit Bussen zu Impfzentren zu bringen, quasi als Schulausflug getarnt, dürfte viele entsetzt haben. Es gibt Hinweise darauf, dass es um ein Vielfaches mehr Abmeldungen gibt. In diese Richtung deutet, dass in etlichen Externistenprüfungsschulen keine Termine mehr für kommendes Schuljahr frei sind, zum Beispiel an einer Privatschule in St. Peter am Hart oder in einem Wiener Abendgymnasium. Auf eine Anfrage des „Wochenblick“ wurden seitens des Bildungsministeriums lediglich die 3.600 Abmeldungen bestätigt. Belastbare Zahlen könne man erst nach Schulbeginn nennen.

Eltern berichten von Gängeleien

In der kürzlich gegründeten Telegram-Gruppe „Wir im häuslichen Unterricht“ tummeln sich bereits rund 3.000 Eltern. Dort tauschen sie sich aus, vernetzen und informieren sich, berichten aber auch über Gängeleien. So klagt eine Nutzerin über schlechtere Benotung ihres 15-jährigen Sohnes und ihrer 13-jährigen Tochter: „Wir sind auch leider vom ausgezeichneten Erfolg auf eher schlechtere Noten gekommen und das aus reiner Schikane (…). Der 5er in Turnen mit Nachprüfung hat mich etliche Diskussionen gekostet.“ Eine andere Mutter beschreibt die Zwickmühle, in der ihr 14-Jähriger steckt: „Er will unbedingt in die Schule, hat aber trotzdem Angst, dass er zur Impfung gezwungen werden könnte.“ Eine weitere Schilderung betrifft ein Schreiben der Bildungsdirektion OÖ (BDOÖ). Auf diesem sei rückseitig vermerkt, dass eine Abmeldung nicht genehmigt wird, wenn das Kind in einer Lerngruppe ist. Denn dabei handle es sich um eine nicht genehmigte Privatschule, die bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden müsse. Kürzlich behauptete die BDOÖ in einem 42 Seiten starken Machwerk eine Schulpflicht. Man könne die Kinder für das kommende Schuljahr nicht mehr abmelden. Doch in Österreich herrscht eine Unterrichts- und keine Schulpflicht – regimekonforme Fake-News einer Behörde!

Hetzkampagne durch Staat

Die häuslich unterrichtenden Mut-Eltern sind zudem auch einer medialen Hetzkampagne ausgesetzt. So bezeichnete eine Psychologin Eltern im ORF als Verschwörungstheoretiker, die staatsfeindliche Aktionen setzen und sich „radikalisieren“. Und in der mit Millionen steuergeldfinanzierten „Krone“ der Staatspropaganda will ein anonymer (!) Schulleiter bei den ums Kindeswohl Besorgten Corona-Leugner und Staatsverweigerer erkennen können.


Das Grundrecht auf häuslichen Unterricht ist im Staatsgrundgesetz aus 1867 verankert und ist ein Verfassungsgesetz. Daher darf die Erteilung des Heimunterrichtes keinen Beschränkungen unterliegen. Vorgaben der Behörden zur Ausbildung der zu Hause unterrichtenden Person sind nicht zulässig. Jeder darf das Kind zu Hause unterrichten.

Kinder, die Deutschförderklassen besuchen, können allerdings nicht zu Hause unterrichtet werden. Der häusliche Unterricht muss gleichwertig dem einer öffentlichen Schule sein, andernfalls kann er abgelehnt werden. Daher ist es wichtig, dass zu Hause unterrichtende Eltern Kenntnisse der Lehrpläne haben, die beim Bildungsministerium abrufbar sind. Voraussetzung für die Abmeldung ist die fristgerechte Meldung VOR Beginn des Schuljahres, wofür es Formulare auf den Webseiten der Bildungsdirektionen gibt. Danach ist keine Abmeldung mehr möglich! Eine Anmeldung kann auch während des Schuljahres erfolgen. Vor Ende des Schuljahres muss – nach erfolgter Anmeldung – eine Externistenprüfung an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht abgelegt werden. Eine Nachprüfung ist nicht möglich. Bei negativer Beurteilung, also einem 5er, muss das Kind im Folgejahr wieder in den Regelunterricht.

Rechtliche Hilfestellung

Als Hilfestellung für die Abmeldung haben die Rechtsanwälte für Grundrechte Tipps veröffentlicht.

Das formlose Schreiben an die BD muss Datum, Namen und Geburtsdatum des Kindes sowie einen kurzen Text enthalten, dass man das Kind abmelden möchte und unterschrieben werden.

In Kopie beizulegen sind Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel des Kindes wie auch das letzte Zeugnis bzw. eine Stellungnahme des Schulleiters bezüglich der Schulreife bei Erstklässlern. Eine Schuleinschreibung ist unbedingt erforderlich. Im Zuge dieser wird auch die Schulreife ermittelt. Nach dem Bestehen der Externistenprüfung ist eine Zeugniskopie an die BD zu übermitteln. Will man auch im Folgejahr zu Hause unterrichten, muss dies gleich gemeldet werden wie beim ersten Mal.
Vor den Wahlen im Herbst ist seitens der Regierung wohl nicht mit einer Änderung der rechtlichen Lage zu rechnen. Da aber abgesehen von der FPÖ keine einzige Partei Anstalten macht, die Kinder vor der Kurz-Regierung zu schützen, wäre es denkbar, dass dies danach passieren könnte. Denn der übrige globalistische Parteien-Einheitsbrei würde sehr wahrscheinlich liebend gern weiter in unsere Grundrechte eingreifen. Zur Änderung des Gesetzes wäre aber eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.

5.September 2021 https://www.wochenblick.at/fake-news-der-behoerde-schulpflicht-statt-recht-auf-hausunterricht/

Home schooling – Freilerner

Der Trend nimmt zu:Immer mehr Eltern schicken ihre Kinder nicht mehr in die normalen Schulen, sondern in Privatschulen oder unterrichten sie zu Hause. In Österreich besteht also keine “ Schulpflicht“ sondern eine „Unterrichtspflicht“.  Die Leistungen werden dann am Ende jedes Schuljahres an einer Regelschule überprüft Den Externistenprüfungen liegt der öffentliche Lehrplan der jeweiligen Schulstufe zugrunde. Und die Erlaubnis für Home schooling – häuslicher Unterricht – muss für jedes Jahr neu beantragt werden.

Immer mehr Eltern schicken ihre Kinder nicht in die Schule

Der Standart.at vom 4.September 2018

https://mobil.derstandard.at/2000086283692/Immer-mehr-Eltern-schicken-ihre-Kinder-nicht-in-die-Schule

Die Zahl der Anträge auf häuslichen Unterricht steigt. Kinder- und Jugendanwälte orten eine Reihe von Problemen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (KJA) schlägt Alarm: Im Schuljahr 2017/’18 wurden bundesweit 2330 Kinder für häuslichen Unterricht angemeldet. Den Leistungsnachweis erbrachten sie am Semesterende in Externistenprüfungen

https://kurier.at/chronik/oesterreich/immer-mehr-eltern-wollen-ihre-kinder-selbst-unterrichten/400082507

Stellungnahme des Vereines für Freilernen zu diesem Artikel:

https://freilerner.at/wp-content/uploads/2018/08/offener-brief-kurier-08.18.pdf

Verein Freilerner

https://freilerner.at/

Richtlinien für regionale Behörden in Großbritanien – Freie Bildung zu Hause

Bereits 2007 (!) wurde in England vom Ministerium für Kinder, Schule und Familie eine Richtlinie veröffentlicht, die den regionalen (Bildungs-)Behörden einen gesetzlich abgedeckten Maßnahmenkatalog an die Hand gibt, wie sie mit Familien, die sich frei bilden, guten Kontakt halten können.

Dabei geht es nicht – wie bei uns leider üblich – um Kontrolle bis ins Kleinste, sondern um Möglichkeiten, den Eltern bei ihrer Aufgabe, den Kindern freie Bildung zu ermöglichen, Unterstützung zu geben.

WIE genau das aussehen kann, wird in der 20-seitigen Broschüre erläutert (Übersetzung ins Deutsche durch das Netzwerk der Freilerner, Mag. Heidrun Krisa, Mag. Susanne Sommer).

https://freilerner.at/2018/08/28/richtlinien-fuer-regionale-behoerden-in-gb-freie-bildung-zu-hause/

Hier geht’s zur

Richtlinie in deutscher Sprache

 

https://freilerner.at/wp-content/uploads/2018/08/engl.-Richtlinien-deutsch.pdf